(* 11. November 1955 in Brilon) ist ein deutscher Politiker (CDU). Er war von 2000 bis 2002 Vorsitzender und von 1998 bis 2000 sowie von 2002 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Friedrich Merz
Nach dem Abitur 1975 in Rüthen und Ableistung seines Wehrdienstes begann Merz 1976 ein Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, welches er 1982 mit dem Ersten und 1985 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen beendete. In Bonn wurde er Mitglied der K.D.St.V. Bavaria Bonn im CV. Er war danach (1982-1985) Referendar am Landgericht Saarbrücken. 1985-1986 Richter am Amtsgericht Saarbrücken. Seit 1986 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, bis 1989 war er außerdem beim Verband der Chemischen Industrie (VCI) beschäftigt. Vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2004 war Friedrich Merz Anwalt in der Kölner Kanzlei Cornelius, Haesemann und Partner[1]. Nach seinem Rückzug als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU wechselte er als Partner zur internationalen Kanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP.[2]
Friedrich Merz ist mit der Richterin Charlotte Merz geb. Gass verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Arnsberg im Sauerland.
Merz gehörte von 1998 bis 2000 dem CDU-Bundesvorstand und von 2002 bis 2004 dem Präsidium der CDU an. Diese Ämter gab Merz Ende des Jahres 2004 auf.
1989 wurde er in das Europäische Parlament gewählt, dem er bis 1994 angehörte.
Merz ist seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages und war dort von 1996 bis 1998 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Nach dem Regierungswechsel wurde er im Oktober 1998 zunächst Stellvertretender Vorsitzender und im Februar 2000 als Nachfolger von Wolfgang Schäuble, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit Oppositionsführer. Nachdem die Parteivorsitzende Angela Merkel nach der Bundestagswahl 2002 den Fraktionsvorsitz für sich selbst beanspruchte wurde Merz zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. Im Dezember 2004 trat er von diesem Amt zurück.
Friedrich Merz ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Hochsauerlandkreis in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte er hier 57,7 % der Erststimmen. Im Februar 2007 erklärte Merz, er werde wegen parteiinterner Differenzen bei der nächsten Bundestagswahl nicht erneut kandidieren.
Merz galt lange als der Wirtschafts- und Finanzexperte seiner Partei und war Teil des wirtschaftsliberalen Flügels. Für Aufsehen sorgte ein im Jahr 2003 unter seiner Leitung ausgearbeitetes Steuerkonzept, das nur drei Steuerstufen von 12, 24 und 36 Prozent vorsieht und das Steuerrecht im Wege der Entbürokratisierung radikal vereinfachen sollte. Der Sauerländer erklärte es zum Ziel, dass jeder Bürger seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel (sog. Bierdeckelsteuer) ausrechnen können solle. Das Konzept nimmt Anleihen bei dem Kirchhof-Modell.
Friedrich Merz gehört den Aufsichtsräten der AXA Versicherungs AG, der Deutsche Börse AG, der Interseroh AG und der Rockwool Beteiligungs GmbH an. Außerdem ist er Mitglied des Verwaltungsrates der BASF AG und der Stadler Rail AG sowie Vorsitzender des Konzernbeirates des AXA Konzern AG. Weiterhin gehört Merz den Beiräten der Commerzbank AG, der Möller & Förster KG, der Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH und der Ernst & Young AG an.[3]
Bereits seit 2004 ist Merz Mitglied im Wirtschaftsrat von Borussia Dortmund. Er ist außerdem Gründungsmitglied des Fördervereins für die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Im Jahr 2006 kam es zu Diskussionen über Interessenskonflikte von Bundestagsabgeordneten, die neben ihrem Abgeordnetenmandat weitere Tätigkeiten ausübten. Im Ergebnis wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass Abgeordnete ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen sollten, um der Öffentlichkeit eine Bewertungsmöglichkeit zu geben. Friedrich Merz legte im Jahr 2006 mit acht weiteren Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte ein. Bei der Verhandlung verwies der frühere Unions-Fraktionschef Merz am 12. Oktober 2006 vor dem Verfassungsgericht darauf, dass Abgeordnete laut Artikel 38 des Grundgesetzes "an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Wenn nun der Bundestagspräsident Sanktionen gegen sie verhängen könne, wenn sie die Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte verletzen, sei das ein Verfassungsverstoß. Er kritisierte, die Regelung werde viele Abgeordnete ins lebensferne Berufspolitikertum treiben. Am 4. Juli 2007 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage von Merz und acht weiteren Bundestagsabgeordneten mit der Begründung zurück, dass das politische Mandat "im Mittelpunkt der Tätigkeit" stehen müsse.
2000 erregte Friedrich Merz kurzzeitig Aufsehen, als er über Interviews Jugenderinnerungen verbreitete, die sich nachher zum großen Teil als erfunden herausstellten. 2006 hielt er zur Verleihung des Orden wider den tierischen Ernst eine Rede, die in Teilbereichen aus dem Internetmagazin Zyn! stammte.
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