Die römisch-katholische Kirche (v. griech. καθολικός katholikos „allgemein“) ist die zahlenmäßig größte Konfession innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter die zahlenmäßig größte lateinische Kirche und die unierten Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche die Siebenzahl der Sakramente und das Weiheamt, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des Papstes.
Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,1 Milliarden Gläubige an in Deutschland sind es rund 26 Millionen Gläubige.
„Römisch-katholische Kirche“ ist ein konfessioneller Begriff, der in der Folge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse entstanden ist. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, hat sie Schwierigkeiten mit dieser Bezeichnung. Gleichwohl weisen offizielle Dokumente im ökumenischen Dialog – wohl aus Vereinfachungsgründen – bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch“ auf. Die Verwendung der Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ widerspricht jedoch nicht dem katholischen Glauben, da „römisch“ durchaus ein Merkmal der Kirche ist, nämlich die Leitung der Kirche durch den Nachfolger des, nach tradierter kirchlicher Sichtweise, in Rom begrabenen Petrus.
Der
Petersdom ist eine der wichtigsten Pilgerstätten der römisch-katholischen Kirche.
In der Regel aber bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit „katholische Kirche“ oder theologisch gelegentlich ausführlich als „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Die Bezeichnung „lateinische Kirche“ bezieht sich auf die (katholische) Kirche des Abendlandes (im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen). Wenn in diversen kirchlichen Texten, wie z. B. Konzilsdokumenten von der „heiligen römischen Kirche“ oder kurz von der „römischen Kirche“ die Rede ist, ist damit die Diözese von Rom gemeint, der in katholischer Auffassung aufgrund des Primats des Bischofs von Rom über die ganze katholische Kirche ebenfalls eine besondere Bedeutung für die ganze Kirche zukommt. Daneben wird die Bezeichnung „römisch-katholischen Kirche“ sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für „lateinische Kirche“ in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen Ostkirchen (entsprechend „griechisch-katholische Kirchen“, „syrisch-katholische Kirche“ usw.) verwandt; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich „römisch“ auf den Ritus und gemeint ist nur die lateinische (westliche) Teilkirche.
Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ in der Regel synonym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung „katholisch“ namensrechtlich geschützt und darf (ohne unterscheidenden Zusatz) als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.
Die katholische Kirche versteht sich auch theologisch als die katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, d. h. universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.
Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als „katholisch“ verstehen, sei es, dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“, selbst wenn im Alltag Angehörige dieser Kirchen meist dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch folgen.
Im altkirchlichen Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung katholikos immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle Sakramentsgemeinschaft ein.
Ein Bischof (v. griech. ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“) ist seit ca. 100 n. Chr. Vorsteher der katholischen Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich eines Bischofs heißt Bistum oder Diözese (v. griech. διοίκησις „Verwaltung“), die Stadt ist der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z. B. in Italien, wo es schon in der Antike größere Städte gab.)
In den ersten 3 Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, der Vorsteher heißt Metropolit. Im Deutschen nennt man ihn normalerweise Erzbischof und diejenige Diözese, deren Bischof der Erzbischof ist, heißt auch Erzbistum. Der Sitz eines Erzbischofs ist die Metropole (= Mittel-polis, Großstadt, Hauptstadt). In der römisch-katholischen Kirche haben die Metropoliten an Bedeutung verloren. Es ist heute mehr ein formaler Vorrang.
Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten“ Metropoliten zu Patriarchen (Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia, Jerusalem). Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich von der östlichen (orthodoxen) trennte.
Heute gibt es etwas über 10 Patriarchate, wichtig ist vor allem Konstantinopel. Im Westen gab es nur einen Patriarchen (Rom), der sehr viele Rechte auf Rom konzentrierte, während die Patriarchate im Osten wesentlich selbständiger blieben. Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher (Siebenbürgen, Ukraine u. a.). Bis auf die syro-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen, deren Ritus auf die griechische Kultur des antiken oströmischen Reiches zurückgeht (byzantinischer Ritus), „griechisch-katholisch“, usw. usf.
Die katholische Kirche besteht aus 23 Kirchen, deren weitaus größte die Lateinische Kirche ist. Die übrigen 22 Kirchen teilen sich auf die anderen Ritenfamilien auf; es sind Teile anderer Kirchen, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten. Nur die Maroniten haben keinen orthodoxen Gegenpart; sie gehören gänzlich zur katholischen Kirche.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, d.h. der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit abweichender Jurisdiktion.
Nach dem Annuario Pontificio 2005 gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen:
Lateinischer Ritus
- Lateinische Kirche
Westsyrischer Ritus
- Maroniten
- Syrisch-katholische Kirche
- Syro-Malankara Katholische Kirche
Ostsyrischer Ritus
- Chaldäisch-katholische Kirche
- Syro-Malabarische Kirche
Armenischer Ritus
- Armenisch-katholische Kirche
Byzantinischer Ritus
- Albanisch katholische Kirche
- Bulgarisch-katholische Kirche
- griechische griechisch-katholische Kirche
- Italo-albanische Kirchen
- Kirche der Byzantiner der Eparchie Križevci (Kroatien, etc.)
- Mazedonisch-katholische Kirche
- Melkitische griechisch-katholische Kirche
- rumänische griechisch-katholische Kirche
- russische griechisch-katholische Kirche
- ruthenisch griechisch-katholische Kirche
- slowakische griechisch-katholische Kirche
- ukrainische griechisch-katholische Kirche
- ungarische griechisch-katholische Kirche
- weißrussische griechisch-katholische Kirche
Alexandrinischer Ritus
- koptisch-katholische Kirche
- Äthiopisch-Katholische Kirche
Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt mit seinem Primats-Anspruch angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus (Matthäus 16,18 EU) auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Die katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert. Der Katholizismus unterscheidet sich objektiv feststellbar dadurch von allen anderen christlichen Konfessionen, dass gemäß dem „petrinischen Prinzip“ an einer Überordnung der Kirche über Politik, Staats- und Gesellschaftsordnung festgehalten wird. Die Religion ist nicht Privatsache, sondern dem Christentum kommt ein öffentlicher Autoritätsanspruch zu, der sich im Papsttum manifestiert. Unmittelbare Privilegien in Staat und Gesellschaft beansprucht die katholische Kirche jedoch seit dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) ausdrücklich nicht mehr. Sie hat in ihrer Erklärung zur Religionsfreiheit das Vorrecht jeder einzelnen menschlichen Person vor dem Durchsetzungsanspruch einer institutionell objektivierten Religiosität anerkannt, ohne jedoch ihr Selbstverständnis, die wahre Kirche Christi zu subsistieren, zu ändern. Einige Theologen, wie zum Beispiel der suspendierte Priester Gotthold Hasenhüttl, fordern einen Paradigmenwechsel in dieser Strukturfrage.
Papst und Kardinäle
An der Spitze der katholischen Kirche steht der Papst. Er ist höchste Autorität in Fragen der Lehre und der Kirchenordnung (siehe päpstliche Unfehlbarkeit). Allgemein verbindliche Leitsätze werden als Enzykliken und Instruktionen veröffentlicht.
Ihm zur Seite stehen als seine engsten und wichtigsten Mitarbeiter die Kardinäle; sozusagen das Domkapitel des Papstes. Manche Kardinäle arbeiten in der Kurie, der kirchlichen Zentralverwaltung in Rom (Kurienkardinäle); andere sind Erzbischöfe oder Bischöfe in verschiedensten Staaten der Welt (s. u.). Jeder Kardinal bis auf wenige Ausnahmen ist ein geweihter Bischof.
Erzbischöfe, Bischöfe, Metropoliten
Alle Bischöfe (auch der Papst) haben von der Weihe her die gleiche Stufe. Von der Leitungsgewalt steht der Papst an der Spitze, gefolgt von den Metropoliten, den Vorstehern der Kirchenprovinzen; und den Diözesanbischöfen, meist kurz Bischöfe genannt. Ein Metropolit ist selber ein Diözesanbischof und hat nur wenige Vorrechte. Ein Diözesanbischof ist Leiter einer Ortskirche, in der Regel einer Diözese (anderer Name: Bistum). Erzbischof ist Diözesanbischof eines Erzbistums oder ein Ehrentitel eines Bischofs.
Regional ist die katholische Kirche in Ortskirchen (Diözesen) gegliedert. Kirchenprovinzen bestehen aus mehreren Diözesen und stellen eine Zwischenebene zum Papst dar. Sie bestehen im lateinischem Ritus aus einem Metropolitanbistum, welches in der Regel auch ein Erzbistum ist;[2] und mehreren weiteren Bistümern, die auch als Suffragane (Suffraganbistümer) bezeichnet werden. Die Bischöfe eines oder mehrerer Staaten treffen regelmäßig in Bischofskonferenzen zusammen (siehe auch Bistum).
Nuntien, Weihbischöfe, Titularbischöfe
Der Heilige Stuhl unterhält als originäres Völkerrechtssubjekt diplomatische Vertretungen bei den Staaten. Diese werden jeweils durch einen Nuntius geleitet, welchem zudem die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Ortskirchen übertragen ist. Ein Nuntius ist stets ein Titularerzbischof, d. h. ein Bischof geweiht auf den Namen eines untergangenen antiken Erzbistums. Daneben gibt es weitere Ämter innerhalb der Kurie, die mit der Bischofsweihe und mit einem Titel eines Erzbischofs oder Bischofs einer untergangenen Diözese verbunden sind.
Die Weihbischöfe (im Ausland: Auxiliarbischöfe) unterstützen den Diözesanbischof einer Diözese. Sie sind von der Weihe her (vollwertige) Bischöfe, d. h. sie können alle sakramentalen Handlungen ausführen wie ein Diözesanbischof; sie haben aber keine Leitungsgewalt in der Diözese und sind daher dem Diözesanbischof unterstellt. Ein Weihbischof ist stets ein Titularbischof, d. h. er ist geweiht auf den Namen eines untergangenen antiken Bistums. Ein Bistum hat meist mehrere Weihbischöfe, die entweder Teilgebiete des Bistums betreuen, oder mit besonderen Teilaufgaben (Jugendarbeit etc.) betraut sind.
Die Weihe auf den Namen untergegangener Bistümer (Bei Weihbischöfen und anderen Bischöfen, die keine Diözesanbischöfe sind) rührt daher, dass ursprünglich das Bischofsamt immer mit der Leitung einers Bistums verbunden war. Heute deutet man diese Praxis als Unterstreichung der Gleichrangigkeit aller Bischöfe (von der Weihe her) und der Leitung einer Teilkirche als Teil aller Gläubigen.
Dekan (Dechant) und Dekanat – Priester und Pfarreien
Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester und für den nicht priesterlichen Dienst die Diakone. Die Gläubigen selbst sind lokal zu Pfarreien (regional auch Pfarren) zusammengeschlossen, denen ein Priester als Pfarrer vorsteht. Verwaltungsrechtlich werden manchmal mehrere Pfarreien zu einem Dekanat zusammengefasst und vom zuständigen Bischof wird ein Pfarrer der betroffenen Pfarreien zum Dechant (Dekan) ernannt. Zunehmend werden in einigen Ländern, so auch in Deutschland, vor allem wegen des Priestermangels auch mehrere Pfarreien zu einer Seelsorgeeinheit (auch Pfarrverband) zusammengefasst, wobei die Pfarreien aber in vielen Bereichen selbständig bleiben.
Katholische Studentengemeinden
Katholische Studentengemeinden sind eine spezielle Seelsorgeeinheit. Sie sind meist nicht selbstständig, sondern einer bestehenden Pfarrei angegliedert, sie unterstehen aber direkt dem Bistum.
Gemeinschaften
Daneben gibt es zahlreiche katholische Laien Gemeinschaften. In Deutschland sind viele katholische Jugendverbände im Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) organisiert. Die Zahl vom BDKJ unabhängiger Jugendbewegungen, die vor allem in neuen geistlichen Gemeinschaften beheimatet sind, wächst. Zur katholischen Kirche gehören einige regionale und überregionale Hilfswerke, die sich der Linderung von Armutsfolgen widmen. Im deutschen Raum bekannt ist z. B. die Caritas. Die katholische Kirche gilt mit rund 100.000 Beschäftigten in Deutschland als der größte Arbeitgeber.
Orden und andere Formen des religiösen Lebens
Ebenfalls vertreten sind die verschiedenen kirchenrechtlich anerkannten Formen des religiösen Lebens, von Ordensgemeinschaften und Säkularinstituten bis zu den sogenannten anderen Formen des religiösen Lebens, nämlich Eremiten/Anachoreten (c. 603), Jungfrauen (c. 604) und Witwen/Witwer. Abgesehen von Priester-Mönchen gehören die Mitglieder der verschiedenen Formen des religiösen Lebens nicht der Hierarchie an und − trotz häufiger gegensätzlicher Behauptung − werden von der Kirche in keiner Weise finanziell unterhalten.
Gottesvolk
An jedem Platz, gleicher Ritus, weltweit
Alle Stände und Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. Jeder Katholik hat durch Taufe, Kommunion und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat, vgl. Zweites Vatikanisches Konzil).
Wie die Kirche selbst hat auch der Gottesdienst eine bestimmte Struktur, so dass es dem katholischen Christen möglich ist, an jedem Gottesdienst des gleichen Ritus auch im Ausland teilzunehmen. Auch das katholische Kirchenjahr bietet immer wiederkehrende Feste und Gedenktage.
Glaubensinhalte
- Dreifaltigkeit: Jesus als Sohn Gottes ist eines Wesens mit Gott selbst (s. Menschwerdung Gottes); Gott ist Vater (Jesu und der Menschen), Sohn (Gottes) und Heiliger Geist. Durch sein geschichtliches Leben und Wirken, seinen Tod am Kreuz und seine Auferstehung hat der Sohn Gottes die Sünde der Welt auf sich genommen und den Weg zu Gott für alle Menschen geöffnet.
- Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein; sein Handeln ist jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar (siehe Theodizee-Frage).
- Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter („die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift“), aber nicht einziger Teil die Bibel ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Das Apostelamt wurde laut katholischer Lehrauffassung nahtlos durch Weihe mit Handauflegung von den Aposteln bis zu den heutigen katholischen Geistlichen weitergegeben (apostolische Sukzession).
- Sakramente: Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße und Versöhnung (Beichte), Krankensalbung, das Sakrament der Weihe, und Ehe. In den Sakramenten, vor allem in der Eucharistie, kommt die Kirche selbst als universales Heilssakrament zur Erscheinung.
- Endgericht und Leben nach dem Tod (Eschatologie): Die katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Durch Feuer wird die gegenwärtige Welt zerstört werden. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die (nach dem Maß der Gaben) verwirklichte Liebe sein. Die Erlösten empfangen paradiesisches, ewiges Leben in Gottesnähe („Schau“ Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Für jeden Menschen gibt es auch die Möglichkeit endgültiger Verlorenheit bei der Abkehr von Gott („Hölle“). Die Hoffnung des Christusglaubens lässt sich jedoch nicht begrenzen.
- Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ein christuszentriertes Leben geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Man unterscheidet zwei Stufen, die Heiligen und die Seligen. Auch die „Gottesmutter“ Maria dient als Vorbild und als verehrenswert; sie wird u. a. als „Urbild der Kirche“ verstanden. Maria und die Heiligen gelten als Fürsprecher bei Gott; denn man geht davon aus, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Der Prozess der Heilig- bzw. Seligsprechung der katholischen Kirche ist sehr umfangreich und kann mehrere Jahrzehnte andauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Jesus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
- In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Purgatoriums befinden, soll hiermit geholfen werden. Auch Ablassgewinnung (nicht nur für die Verstorbenen) gehört deshalb zur religiösen Praxis.
Morallehre
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und Abspaltungen (Montanismus, Novatianismus, Donatismus, Katharer, Waldenser). Heute entzündet sich die Kirchenkritik meist an vermeintlich zu hohen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel im Bezug auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente Auslegung der Bibel im Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung dessen was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit. Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, „künstliche“ Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität ausgesprochen. Ebenso kompromisslos wird der Lebensschutz vertreten und Abtreibung, Euthanasie, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt.
Viele Positionen sind aber auch innerkirchlich seit langem umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen, sondern sein letzter und höchster Ausdruck seien. Diesen naturrechtlichen Ansatz und die kirchliche Lesart der im Neuen Testament grundgelegten Moral zu vermitteln gelingt der Kirche jedoch immer weniger. Auch Kirchgänger leben – oft im stillen Einverständnis mit ihren Seelsorgern vor Ort – in einem sogenannten vertikalen Schisma: Die immer wieder von Rom eingeschärften Weisungen werden in der Praxis entweder ignoriert oder mit innerer Emigration beantwortet.